Hallenordnung

Hallenodnung

Hallen- und Buchungsordnung der TA Sindelfingen

1.) Der Hallenplatz wird von maximal 4 Spielern bespielt, ausgenommen Trainerstunden und Übungsstunden der Tennisvereine und des Württembergischen Tennisbundes.

2.) Die „Teppich“-Halle darf nur mit Hallentennisschuhen mit sauberen, glatten Sohlen betreten werden. Für die Deco-Turf-Halle müssen die Schuhe eine helle Sohle haben. Zuwiderhandlungen
ziehen eine Strafe von 100 Euro nach sich!

3.) Begleitpersonen haben keinen Zutritt zur Halle.

4.) Getränke (außer Wasser) und Esswaren dürfen nicht in die Halle mitgenommen werden.

5.) Das Rauchen ist in der Halle polizeilich verboten.

6.) Für durch höhere Gewalt auftretende Schäden oder Ereignisse, die den Spielbetrieb nicht zulassen oder einschränken, haftet die TA Sindelfingen nicht.

7.) Für im Abonnement oder einzeln gebuchte Hallenstunden, die nicht wahrgenommen werden, wird weder eine Rückvergütung erteilt, noch können hierfür kostenlose Ersatzstunden an
anderen Tagen oder zu anderen Zeiten wahrgenommen werden. Eine Weitergabe solcher Ausfall-stunden an Interessierte ist zulässig, kann jedoch nicht über das Hallenstunden-Buchungsbüro der
TA Sindelfingen vermittelt werden.

8.) Werden Abonnement- oder einzeln gebuchte Hallenstunden nicht wahrgenommen, so kann der Platz von anderen Interessenten belegt werden.

9.) Das Spielen in der Halle ohne Entrichten des Spielbetrages (korrekte Buchung des Platzes im Online-Buchungssystem vor Spielbeginn!) ist Betrug, der Hausverbot und Strafverfolgung für die beteiligten Spieler nach sich ziehen kann. In jedem Fall wird zum hierfür fälligen Einzelstundenbetrag ein Zuschlag von 100% zur Deckung der Verwaltungskosten erhoben.

10.) Für Turniere des Württembergischen Tennisbundes können gebuchte Abonnements oder Einzelstunden storniert werden. In der Regel sind diese Stunden schon aus den Abonnements ausgenommen. Für Stunden, die wegen nachträglichen Turnieren storniert werden müssen, werden Ersatztermine angeboten!

11.) Bei Verstößen gegen die Hallenordnung wird ein sofortiges Spielverbot erteilt.